Auf einen Blick
Unsere drei Stiftungsarten und ihre Merkmale im direkten Vergleich.
Unterstiftung
Dieser Weg eignet sich für Personen, die ihre gemeinnützigen Ziele durch eine Kapitalvergabe diskret, individuell und effizient erreichen wollen.
Rendite für Gemeinnützigkeit®
Dieser Weg eignet sich für Personen, die den Ertrag eines Teils ihres Vermögens einem gemeinnützigen Zweck zukommen lassen wollen, noch nicht aber das Vermögen selber.
Eigene Stiftung
Der Weg über eine eigene Stiftung eignet sich für Personen, welche mit einer bedeutenden Kapitalvergabe bestimmte gemeinnützige Zielsetzungen mit Ausstrahlung in der Öffentlichkeit anstreben.
Wer
Unterstiftung
Dieser Weg eignet sich für Personen, die ihre gemeinnützigen Ziele durch eine Kapitalvergabe individuell und effizient erreichen wollen.
Rendite für Gemeinnützigkeit®
Dieser Weg eignet sich für Personen, die den Ertrag eines Teils ihres Vermögens einem gemeinnützigen Zweck zukommen lassen wollen, jedoch (noch) nicht das Vermögen selbst. Das heisst, dieser Vermögensteil wird auf Zeit der Gemeinnützigkeit zur Verfügung gestellt.
Eigene Stiftung
Der Weg über eine eigene Stiftung eignet sich für Personen, welche mit einer bedeutenden Kapitalvergabe bestimmte gemeinnützige Ziele mit Ausstrahlung in der Öffentlichkeit anstreben.
Beschreibung
Unterstiftung
Die Donatoren verwirklichen ihre Ziele durch Gründung einer Unterstiftung unter dem Dach der Rütli-Stiftung. Zusammen mit der Rütli-Stiftung legen sie die Ziele und Tätigkeiten mittels Donationsvertrag fest.
Rendite für Gemeinnützigkeit®
Die Nutzniessungsgeber schliessen mit der Rütli Stiftung über einen Vermögensteil einen zeitlich begrenzten Nutzniessungsvertrag ab. Der jeweilige Ertrag inklusive Wertsteigerungen fliesst gemäss Nutzniessungsvertrag dem gewünschten gemeinnützigen Zweck zu. Das eingebrachte Vermögen steht nach Beendigung der Nutzniessung dem Nutzniessungsgeber zu.
Eigene Stiftung
Der Stifter gründet für die Verwirklichung seiner gemeinnützigen Ziele eine eigene Stiftung mit eigenem Stiftungsrat. In der eigenen Stiftung können Vermögenswerte wie Kunst, Bilder usw., welche über Jahrzehnte aufgebaut wurden, nach dem Ableben weiter gehalten werden (Vermächtnis des Lebenswerkes).
Vertragliches
Unterstiftung
Die Rütli-Stiftung bietet die Infrastruktur und das Know-how für die Verwaltung der Unterstiftung. Bei Eröffnung einer Unterstiftung sind Einkommen und Vermögen von Beginn an steuerbefreit. Das Kapital wird ausschliesslich für gemeinnützige Projekte eingesetzt.
Rendite für Gemeinnützigkeit®
Der Nutzniessungsvertrag wird für mindestens drei Jahre abgeschlossen. Bei Kündigung des Vertrags fliesst das Nutzniessungskapital (maximal der eingelegte Nominalbetrag) wieder ins Privatvermögen zurück. Bei Ableben des Nutzniessungsgebers wird nach Testament bzw. nach Gesetz vorgegangen.
Eigene Stiftung
Für die Gründung einer eigenen Stiftung werden die Stiftungsurkunde sowie gegebenenfalls Stiftungsreglemente erarbeitet. Zudem wird der Stiftungsrat bestellt und die Aufsichtsbehörde festgelegt. Aus Kostenüberlegungen eignet sich eine eigene Stiftung ab einer Kapitaleinlage von CHF 10 Mio., sofern diese nicht zu einem späteren Zeitpunkt weiter alimentiert wird. Die Rütli Stiftung berät die Stifter umfassend mit ihrem Know-how und übernimmt auf Wunsch die administrativen Aufgaben der Stiftungsführung.
Zweckbestimmung
Unterstiftung
Die Zweckbestimmung wird individuell im Donationsvertrag vom Donator festgelet. Die Gemeinnützigkeit bedingt jedoch, dass die Spende bzw. der Destinatär gemeinnützig ist.
Rendite für Gemeinnützigkeit®
Die Zweckbestimmung wird individuell im Nutzniessungsvertrag vom Nutzniessungsgeber festgelegt. Die Gemeinnützigkeit bedingt jedoch, dass die Spende bzw. der Destinatär gemeinnützig ist.
Eigene Stiftung
Die Zweckbestimmung wird individuell vom Stifter in den Statuten festgehalten. Im Prozess der Stiftungsgründung ist die Steuerbefreiung abzuklären.
Spenden
Unterstiftung
Spenden können diskret oder mit Nennung des Namens getätigt werden.
Rendite für Gemeinnützigkeit®
Spenden können diskret oder mit Nennung des Namens getätigt werden.
Eigene Stiftung
Spenden werden im Namen der Stiftung getätigt.
Vermögen
Unterstiftung
Der Donator wählt für das Vermögen in der Unterstiftung die Anlagestrategie selbst.
Rendite für Gemeinnützigkeit®
Der Nutzniessungsgeber wählt für das Vermögen in der RfG®-Unterstiftung die Anlagestrategie selbst.
Eigene Stiftung
Der Stiftungsrat wählt für das Stiftungsvermögen die Anlagestrategie selbst oder entscheidet aufgrund eines Anlagereglements.