Auf einen Blick

Unsere drei Stiftungsarten und ihre Merkmale im direkten Vergleich.

Unterstiftung

Dieser Weg eignet sich für Personen, die ihre gemeinnützigen Ziele durch eine Kapitalvergabe diskret, individuell und effizient erreichen wollen.

Rendite für Gemeinnützigkeit®

Dieser Weg eignet sich für Personen, die den Ertrag eines Teils ihres Vermögens einem gemeinnützigen Zweck zukommen lassen wollen, noch nicht aber das Vermögen selber.

Eigene Stiftung

Der Weg über eine eigene Stiftung eignet sich für Personen, welche mit einer bedeutenden Kapitalvergabe bestimmte gemeinnützige Zielsetzungen mit Ausstrahlung in der Öffentlichkeit anstreben.

Wer

Unterstiftung

Dieser Weg eignet sich für Personen, die ihre gemeinnützigen Ziele durch eine Kapitalvergabe individuell und effizient erreichen wollen.

Rendite für Gemeinnützigkeit®

Dieser Weg eignet sich für Personen, die den Ertrag eines Teils ihres Vermögens einem gemeinnützigen Zweck zukommen lassen wollen, jedoch (noch) nicht das Vermögen selbst. Das heisst, dieser Vermögensteil wird auf Zeit der Gemeinnützigkeit zur Verfügung gestellt.

Eigene Stiftung

Der Weg über eine eigene Stiftung eignet sich für Personen, welche mit einer bedeutenden Kapitalvergabe bestimmte gemeinnützige Ziele mit Ausstrahlung in der Öffentlichkeit anstreben.

Beschreibung

Unterstiftung

Die Donatoren verwirklichen ihre Ziele durch Gründung einer Unterstiftung unter dem Dach der Rütli-Stiftung. Zusammen mit der Rütli-Stiftung legen sie die Ziele und Tätigkeiten mittels Donationsvertrag fest.

Rendite für Gemeinnützigkeit®

Die Nutzniessungsgeber schliessen mit der Rütli Stiftung über einen Vermögensteil einen zeitlich begrenzten Nutzniessungsvertrag ab. Der jeweilige Ertrag inklusive Wertsteigerungen fliesst gemäss Nutzniessungsvertrag dem gewünschten gemeinnützigen Zweck zu. Das eingebrachte Vermögen steht nach Beendigung der Nutzniessung dem Nutzniessungsgeber zu.

Eigene Stiftung

Der Stifter gründet für die Verwirklichung seiner gemeinnützigen Ziele eine eigene Stiftung mit eigenem Stiftungsrat. In der eigenen Stiftung können Vermögenswerte wie Kunst, Bilder usw., welche über Jahrzehnte aufgebaut wurden, nach dem Ableben weiter gehalten werden (Vermächtnis des Lebenswerkes).

Vertragliches

Unterstiftung

Die Rütli-Stiftung bietet die Infrastruktur und das Know-how für die Verwaltung der Unterstiftung. Bei Eröffnung einer Unterstiftung sind Einkommen und Vermögen von Beginn an steuerbefreit. Das Kapital wird ausschliesslich für gemeinnützige Projekte eingesetzt.

Rendite für Gemeinnützigkeit®

Der Nutzniessungsvertrag wird für mindestens drei Jahre abgeschlossen. Bei Kündigung des Vertrags fliesst das Nutzniessungskapital (maximal der eingelegte Nominalbetrag) wieder ins Privatvermögen zurück. Bei Ableben des Nutzniessungsgebers wird nach Testament bzw. nach Gesetz vorgegangen.

Eigene Stiftung

Für die Gründung einer eigenen Stiftung werden die Stiftungsurkunde sowie gegebenenfalls Stiftungsreglemente erarbeitet. Zudem wird der Stiftungsrat bestellt und die Aufsichtsbehörde festgelegt. Aus Kostenüberlegungen eignet sich eine eigene Stiftung ab einer Kapitaleinlage von CHF 10 Mio., sofern diese nicht zu einem späteren Zeitpunkt weiter alimentiert wird. Die Rütli Stiftung berät die Stifter umfassend mit ihrem Know-how und übernimmt auf Wunsch die administrativen Aufgaben der Stiftungsführung.

Zweckbestimmung

Unterstiftung

Die Zweckbestimmung wird individuell im Donationsvertrag vom Donator festgelet. Die Gemeinnützigkeit bedingt jedoch, dass die Spende bzw. der Destinatär gemeinnützig ist.

Rendite für Gemeinnützigkeit®

Die Zweckbestimmung wird individuell im Nutzniessungsvertrag vom Nutzniessungsgeber festgelegt. Die Gemeinnützigkeit bedingt jedoch, dass die Spende bzw. der Destinatär gemeinnützig ist.

Eigene Stiftung

Die Zweckbestimmung wird individuell vom Stifter in den Statuten festgehalten. Im Prozess der Stiftungsgründung ist die Steuerbefreiung abzuklären.

Spenden

Unterstiftung

Spenden können diskret oder mit Nennung des Namens getätigt werden.

Rendite für Gemeinnützigkeit®

Spenden können diskret oder mit Nennung des Namens getätigt werden.

Eigene Stiftung

Spenden werden im Namen der Stiftung getätigt.

Vermögen

Unterstiftung

Der Donator wählt für das Vermögen in der Unterstiftung die Anlagestrategie selbst.

Rendite für Gemeinnützigkeit®

Der Nutzniessungsgeber wählt für das Vermögen in der RfG®-Unterstiftung die Anlagestrategie selbst.

Eigene Stiftung

Der Stiftungsrat wählt für das Stiftungsvermögen die Anlagestrategie selbst oder entscheidet aufgrund eines Anlagereglements.