Angebot im Detail

Unsere Dienstleistungen im Überblick.

Unterstiftung

Dieser Weg eignet sich für Personen, die ihre gemeinnützigen Ziele durch eine Kapitalvergabe diskret, individuell und effizient erreichen wollen.

Rendite für Gemeinnützigkeit®

Dieser Weg eignet sich für Personen, die den Ertrag eines Teils ihres Vermögens einem gemeinnützigen Zweck zukommen lassen wollen, noch nicht aber das Vermögen selber.

Eigene Stiftung

Der Weg über eine eigene Stiftung eignet sich für Personen, welche mit einer bedeutenden Kapitalvergabe bestimmte gemeinnützige Zielsetzungen mit Ausstrahlung in der Öffentlichkeit anstreben.

Vorteile

Unterstiftung

Diese Struktur erlaubt eine sehr effiziente und kostengünstige Administration der Mittel. Ihre Donation wird unter der Rütli-Stiftung in einer Unterstiftung als separates Vermögen verwaltet. Die Rütli-Stiftung als Dachstiftung stellt ihre Infrastruktur und das Know-how für die Verwaltung zur Verfügung.

Rendite für Gemeinnützigkeit®

Das Vermögen wird mit Nutzniessung der Rütli-Stiftung auf Zeit, das heisst mit Rückrufmöglichkeit, zur Verfügung gestellt. Diese Lösung eignet sich für nachhaltige Projekte mit wiederholten Zuwendungen. Alle Erträge inklusive Wertsteigerungen fliessen der Gemeinnützigkeit zu.

Eigene Stiftung

Mit einer eigenen Stiftung sichert man den dauerhaften Erhalt des eigenen Stiftungsnamens. Dies kann der öffentlichen Wahrnehmung und Imagepflege dienen. Die Rütli-Stiftung berät und unterstützt Sie umfassend bei der Gründung, Führung und Administration Ihrer eigenen Stiftung.

Mindestkapital

Unterstiftung

CHF 100’000.–

Rendite für Gemeinnützigkeit®

CHF 500’000.–

Eigene Stiftung

CHF 10 Mio.

Steuern

Unterstiftung

Die Rütli-Stiftung ist steuerbefreit, weshalb keine Ertrags- und Vermögenssteuern anfallen. Einlagen in die Unterstiftung können beim steuerbaren Einkommen innerhalb der kantonalen und eidgenössischen Abzugsgrenzen geltend gemacht werden.

Rendite für Gemeinnützigkeit®

Die Rütli-Stiftung ist steuerbefreit, weshalb beim zur Nutzniessung übergebenen Vermögensteil sowie bei den daraus entstehenden Erträgen keine Steuern anfallen.

Eigene Stiftung

Sofern die Stiftung steuerbefreit ist, fallen bei der Stiftung keine Ertrags- und Vermögenssteuer an. Einlagen in diese Stiftung können beim steuerbaren Einkommen innerhalb der kantonalen und eidgenössischen Abzugsgrenzen geltend gemacht werden.

Vermögensverwaltung

Unterstiftung

Die individuelle Umsetzung mit Vermögensverwaltungsmandat ist grundsätzlich mit allen Banken möglich.

Rendite für Gemeinnützigkeit®

Die individuelle Umsetzung mit Vermögensverwaltungsmandat ist grundsätzlich mit allen Banken möglich.

Eigene Stiftung

Die individuelle Umsetzung mit Vermögensverwaltungsmandat ist grundsätzlich mit allen Banken möglich.

Kosten

Unterstiftung

Eröffnungskosten einmalig CHF 3’000.–

Jährliche Kosten CHF 5’000.–

Rendite für Gemeinnützigkeit®

Eröffnungskosten einmalig CHF 3’000.–

Jährliche Kosten CHF 5’000.–

Eigene Stiftung

Gründungskosten bei ca. CHF 10’000.–
(Gründungsurkunde, Notar usw.)

Jährliche Kosten ca. CHF 10’000.–
bis 20’000.– (Buchhaltung, Revision, Stiftungsaufsicht, Administration usw.)

Dauer

Unterstiftung

Je nach Vermögen kann die Unterstiftung nach Ableben der Donatoren noch viele Jahre Projekte unterstützen.

Rendite für Gemeinnützigkeit®

Der Nutzniessungsvertrag soll für mindestens drei Jahre abgeschlossen werden. Bei Kündigung des Vertrags fliesst das Nutzniessungskapital, maximal der eingelegte Nominalbetrag, wieder ins Privatvermögen.

Eigene Stiftung

Unbegrenzt oder bis das eingebrachte Kapital erschöpft ist. Diese Form eignet sich auch für den Erhalt eines Lebenswerkes wie Kunst, Bilder, Bauten usw.

Stiftungsrat

Unterstiftung

Nach aussen wird die Unterstiftung durch den Stiftungsrat der Rütli-Stiftung vertreten. Als Donator bestimmen Sie die Spenden sowie deren Höhe und Zeitpunkt.

Rendite für Gemeinnützigkeit®

Nach aussen wird die Rendite für Gemeinnützigkeit® durch den Stiftungsrat der Rütli-Stiftung vertreten. Als Nutzniessungsgeber bestimmen Sie die Spenden sowie deren Höhe und Zeitpunkt.

Eigene Stiftung

Wahl des eigenen Stiftungsrates; dies ist insbesondere dann wichtig, wenn spezielle Kenntnisse zur Erfüllung des Stiftungszwecks notwendig oder sinnvoll sind. Aktiver eigener Beitrag im Stiftungsrat als sinnvolle Aufgabe und als Lebensbereicherung.

Stiftungsaufsicht

Unterstiftung

Die Rütli-Stiftung rapportiert jährlich an die Eidgenössische Stiftungsaufsicht.

Rendite für Gemeinnützigkeit®

Die Rütli-Stiftung rapportiert jährlich an die Eidgenössische Stiftungsaufsicht.

Eigene Stiftung

Der Stiftungsrat rapportiert jährlich an die zuständige Stiftungsaufsicht.