Wie gründe ich eine Stiftung in der Schweiz?

Die Wünsche, eine eigene gemeinnützige Stiftung gründen zu wollen, können sehr unterschiedlich sein. Fehlende Erben, Erlebnisse, die einem nahegehen, die eigene Kunstsammlung langfristig erhalten wollen oder aus Dankbarkeit, dass man selber ein wirtschaftlich erfolgreiches Leben führen durfte und nun der Gesellschaft etwas zurückgeben möchte, sind nur einige der möglichen Gründe.

Bevor Sie eine Stiftung in der Schweiz gründen, sollten Sie sich über den Zweck der Stiftung Gedanken machen. Was möchte man damit erreichen und wie soll die Wirkung in der Gesellschaft und Umwelt sein? Denn dies ist wichtig für die Formulierung der Zweckbestimmung in den Stiftungsstatuten, welche als Leitlinie für die langfristige Ausführung des Zweckes massgebend ist. Denn sind die Statuten verurkundet, ist es im Nachgang sehr aufwendig, diese anzupassen.

Aufgaben des Stiftungsrates

Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der gemeinnützigen Stiftung. Daher ist es wichtig, diesen mit unabhängigen und kompetenten Personen zu besetzen, die Ihre philanthropischen Ziele und Wünsche mittragen. Die Aufgaben des Stiftungsrates sind die Festlegung der Strategie und die Organisation der Leitung der Stiftung. Die eigenständige Stiftung wird in der Regel mit drei bis fünf Stiftungsräten gegründet.

Gründungskosten einer Stiftung

Zu Beginn stellt sich auch die Frage der finanziellen Mittel der Stiftung. Die einmaligen Gründungskosten liegen bei zirka CHF 10’000. Die jährlichen laufenden administrativen Kosten wie Buchhaltung, Revision, Stiftungsaufsichtsgebühren usw. sind in etwa gleich oder höher. Somit muss gut überlegt sein, ob das Verhältnis des Stiftungsvermögens zum Stiftungszweck und zu den Kosten vernünftig ist. Die Rütli-Stiftung empfiehlt ein Kapital von CHF 10 Mio. für die Gründung einer eigenständigen Stiftung. Dieses kann über eine gewisse Zeit alimentiert werden. Es können auch Sachwerte eingebracht werden. Gemäss der Aufsichtsbehörde muss aber das Gründungskapital mindestens CHF 50’000 betragen.

Hier die wichtigsten Ablaufpunkte:

  • Stiftungsurkunde und Reglement festlegen.
  • Festlegung des Stiftungssitzes und der Stiftungsaufsicht.
  • Vorprüfung der Stiftungsurkunde bei der Stiftungsaufsicht.
  • Vorprüfung der Steuerbefreiung bei der Steuerbehörde.
  • Notarielle Beglaubigung der Stiftungsurkunde.
  • Beantragung der Übernahme der Stiftungsaufsicht.
  • Beantragung der Steuerbefreiung bei der Steuerbehörde.

Möchten Sie eine erste Beratung zur Gründung einer Schweizer Stiftung? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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Telefon 041 249 49 84
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