Unterstiftung
Dieser Weg eignet sich für Personen, die ihre gemeinnützigen Ziele durch eine Kapitalvergabe individuell und effizient erreichen wollen. Die Administration wird von der Rütli-Stiftung erledigt, sodass sich die Donatoren um ihre Projekte kümmern können.
Die Donatoren verwirklichen ihre Ziele durch Gründung einer eigenen Unterstiftung. Zusammen mit der Rütli-Stiftung legen sie die Ziele und Tätigkeiten mittels Donationsvertrag fest. Diese Unterstiftung ist von Beginn an steuerbefreit (Einkommen und Vermögen) und das Kapital wird ausschliesslich für gemeinnützige Projekte eingesetzt.
Vorteile:
- Diese Struktur erlaubt eine sehr effiziente und kostengünstige Administration der Mittel.
- Diskretion und Anonymität: Die Donation wird, falls gewünscht, nach aussen durch die Rütli-Stiftung vertreten.
- Über den Donationsvertrag wird die individuelle Zweckbestimmung geregelt. Bedingung ist die Gemeinnützigkeit.
- Das Stiftungsmanagement, die Abwicklung von Gesuchen und Vergabungen wird durch die Rütli-Stiftung erledigt.
- Die Donationseinlage ist steuerlich abzugsfähig, soweit diese innerhalb der kantonalen Abzugsquote liegt.
- Laufende Erträge und das Vermögen der Unterstiftung sind steuerbefreit.
- Die Rütli-Stiftung rapportiert jährlich an die zuständige Stiftungsaufsicht.
- Bei Ableben der Donatoren handelt der Stiftungsrat nach deren Willen.
Haben Sie dazu noch Fragen?
Telefon 041 249 49 84
info@ruetli-stiftung.ch