Unterstiftung

Dieser Weg eignet sich für Personen, die ihre gemeinnützigen Ziele durch eine Kapitalvergabe individuell und effizient erreichen wollen. Die Administration wird von der Rütli-Stiftung erledigt, sodass sich die Donatoren um ihre Projekte kümmern können.

Die Donatoren verwirklichen ihre Ziele durch Gründung einer eigenen Unterstiftung. Zusammen mit der Rütli-Stiftung legen sie die Ziele und Tätigkeiten mittels Donationsvertrag fest. Diese Unterstiftung ist von Beginn an steuerbefreit (Einkommen und Vermögen) und das Kapital wird ausschliesslich für gemeinnützige Projekte eingesetzt.

Vorteile:
  • Diese Struktur erlaubt eine sehr effiziente und kostengünstige Administration der Mittel.
  • Diskretion und Anonymität: Die Donation wird, falls gewünscht, nach aussen durch die Rütli-Stiftung vertreten.
  • Über den Donationsvertrag wird die individuelle Zweckbestimmung geregelt. Bedingung ist die Gemeinnützigkeit.
  • Das Stiftungsmanagement, die Abwicklung von Gesuchen und Vergabungen wird durch die Rütli-Stiftung erledigt.
  • Die Donationseinlage ist steuerlich abzugsfähig, soweit diese innerhalb der kantonalen Abzugsquote liegt.
  • Laufende Erträge und das Vermögen der Unterstiftung sind steuerbefreit.
  • Die Rütli-Stiftung rapportiert jährlich an die zuständige Stiftungsaufsicht.
  • Bei Ableben der Donatoren handelt der Stiftungsrat nach deren Willen.

Factsheet PDF Auf einen Blick

Haben Sie dazu noch Fragen?

Telefon 041 249 49 84
info@ruetli-stiftung.ch